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Quartalsschießen/Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23
Severin Weih
Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Beschreibung:
Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der BAW GmbH die Schießleistung erbringen.
Zur Verfügung stehen:
- Revolver (Kaliber .357 Mag oder .38 Spec.)
- Pistole Glock 17 (Kaliber 9 x 19)
- Pistole Sig Sauer P226 (Kaliber 9 x 19)
- Pistole H&K P8 (Kaliber 9 x 19)
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.
Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE)
Preis: je Leihwaffe inkl 20 Schuss Munition
Abschluss: Eintrag in das Schießbuch
Prüfung: Es wird eine praktische Prüfung abgelegt.
Schießbuch: Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth